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Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Ensdorf

  • 4. Lärmaktionsplan
  • Beteiligung der Öffentlichkeit

In der Sitzung am 21.03.2024 hat der Gemeinderat Ensdorf den Entwurf des 4. Lärmaktionsplans gebilligt und der Verfahrensschritt der Öffent­lichkeitsbeteiligung wurde eingeleitet.

Die Gemeinde Ensdorf hat auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG einen Entwurf des 4. Lärmaktionsplans erstellt.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird das Ziel verfolgt, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Be­lästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.

Der Entwurf des 4. Lärmaktionsplans wird in der Zeit von Dienstag, den 02. April 2024, bis Montag, den 29. April 2024 (Auslegungs­frist) zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Ensdorf zur allgemeinen Einsicht öffent­lich im Flur des Bauamtes, 2. OG des Rathauses ausgelegt.

Ferner stellt die Gemeinde Ensdorf den Entwurf des 4. Lärmaktionsplans auf Ihrer Homepage www.ensdorf-saar.de zur Einsicht und zum Download bereit:

https://www.gemeinde-ensdorf.de/Rathaus-Service/Amtliche-Bekanntmachungen/

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Einwendungen postalisch unter der Adresse Gemeinde Ensdorf, Provinzialstraße 101 A, 66806 Ensdorf oder per E-Mail unter ablaes@gemeinde-ensdorf.de abgegeben werden. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen von ihrem Recht Gebrauch zu machen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Lärm­aktions­planung ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellung­nahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Ensdorf, den 22.03.2024

Der Bürgermeister der Gemeinde Ensdorf

Jörg Wilhelmy

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