Barrierefreiheitserklärung
Die Gemeinde Ensdorf ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. mit den Vorschriften des SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gemeinde-ensdorf.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. mit den Vorschriften des SBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Derzeit sind teilweise noch nicht barrierefrei Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden jedoch schrittweise barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Aufgrund der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.
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Inhalte in leichter Sprache werden zurzeit erarbeitet und nachgereicht.
- Es wird an der Einführung von Eye-Able® gearbeitet, einer Software, die Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte ermöglicht. Eye-Able® wird helfen, die Webseite an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen, mit Funktionen wie:
- Adaptive Schriftvergrößerung
- Anpassung der Farbkontraste
- Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation
- Blaufilter
- Nachtmodus
- Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen
- Kompensation von Farbschwächen
- Weitere Funktionen wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.03.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse rbecker@gemeinde-ensdorf.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. mit den Vorschriften des SBGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Ensdorf wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie weiter oben in dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Ensdorf nicht innerhalb der im SBGG vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Den Beauftragten der Landesregierung Saarland für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
https://www.landtag-saar.de/landtag/beauftragter-fuer-belange-von-menschen-mit-behinderungen/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Behindertenbeauftragter in der Gemeinde Ensdorf:
Herr Franz Leinenbach
Erlenstraße 22
66806 Ensodrf
Telefon: 06831 52623
E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de
11.03.2025