Sprungziele
Inhalt

Aktuelle Entwicklung beim Kommunalen Finanzausgleich

Aktuelle Entwicklung beim Kommunalen Finanzausgleich

Die Ankündigung der Landesregierung, die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in dieser Legislaturperiode nicht mehr umzusetzen, ist für die Städte und Gemeinden im Saarland ein schwerer Rückschlag. Das Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetages hat hierzu in einer Pressemitteilung seine große Enttäuschung zum Ausdruck gebracht. Der Kommunale Finanzausgleich ist für unsere Kommunen von zentraler Bedeutung. Er regelt, mit welchen Mitteln Städte und Gemeinden ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen und die Angebote vor Ort sichern können.

Die kommunalen Haushalte stehen seit Jahren unter erheblichem Druck. Steigende Sozialausgaben, höhere Personal- und Sachkosten sowie notwendige Investitionen belasten Städte und Gemeinden zunehmend. Viele Kommunen können ihre Aufgaben nur noch mit großen Anstrengungen erfüllen und verfügen kaum über finanziellen Spielraum für die Gestaltung ihrer Zukunft. Mit der Verschiebung der Reform bleibt die dringend erforderliche Neuordnung der kommunalen Finanzen zunächst aus.

Der SSGT fordert in Abbildung der vorläufigen Erkenntnisse des Gutachtens eine Übergangslösung in Form einer Aufstockung des Finanzausgleiches um mindestens 200 Millionen Euro (beziehungsweise bis zum Inkrafttreten eines neuen KFA) auf die Höhe der Kreisumlagen im Jahr 2027 ff.)

Das Präsidium stellt zudem fest:

„Die angekündigte Aufstockung der Investitionszuweisungen im Jahr 2028 um 27 Millionen Euro beziehungsweise 2027 um 13,5 Millionen Euro ist völlig unzureichend. Investive Mittel, die erst ab 2028 in Aussicht gestellt werden, können eine strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte nicht kompensieren. Neben zusätzlichen Investitionsmitteln sind vor allem auch strukturell mehr laufendende Haushaltsmittel notwendig, um den Rückstand auf die Kommunen bundesweit aufzuholen. Der SSGT ist besorgt, dass schon ab 2026 eine dramatische Neuverschuldung der Städte und Gemeinde ohne jede konkrete Lösungsperspektive zu erwarten ist“.

Für uns als Kommunen bedeutet dies weiterhin Unsicherheit bei der Haushaltsplanung und die Gefahr, dass notwendige Investitionen verschoben oder Leistungen gar eingeschränkt werden müssen.

Das Präsidium des SSGT erwartet daher zu Recht eine verlässliche Übergangslösung. Das Land muss die Kommunen bis zu einer grundlegenden Reform finanziell so ausstatten, dass sie handlungsfähig bleiben. Denn nur finanziell leistungsfähige Städte und Gemeinden können die Aufgaben erfüllen, die für die Lebensqualität der Menschen und für eine starke kommunale Selbstverwaltung unverzichtbar sind.


nach oben zurück