Zustand von Gehwegen und Straßenrinnen
Leider häuft sich aktuell die Problematik im Ort, dass Sträucher und Pflanzen in den Gehweg hineinwachsen und diesen verengen. Dadurch steht die volle Gehwegbreite nicht mehr zur Verfügung, sodass Passanten, insbesondere Schulkinder, Menschen mit Rollatoren oder diejenigen, die mit Kinderwagen unterwegs sind, teilweise sogar auf die Straße ausweichen müssen. Bitte achten Sie als Eigentümerin und Eigentümer darauf, dass Sträucher, Hecken und andere Pflanzen nicht über die Grundstücksgrenzen hinaus auf öffentliche Flächen – insbesondere Gehwege – ragen. Gerade im Frühjahr und in den oft niederschlagsreichen Sommermonaten ist daher eine regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls ein Rückschnitt erforderlich. Grundlage ist die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Ensdorf vom 03. Februar 2014 (Polizeiverordnung)
An alle Grundstückseigentümer:
- Schneiden Sie rechtzeitig Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderung entsteht. Bedenken Sie dabei, dass bei Regenwetter oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.
- Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 3,00 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis.